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LSG Brandenburg, 19.06.2001 - L 2 LW 5/00 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Frankfurt/Oder, 28.01.2000 - S 6 LW 427/99
- LSG Brandenburg, 19.06.2001 - L 2 LW 5/00
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (4)
- Drs-Bund, 21.09.1993 - BT-Drs 12/5700
Auszug aus LSG Brandenburg, 19.06.2001 - L 2 LW 5/00
In der Begründung zum Entwurf eines Gesetzes zur Reform der agrarsozialen Sicherung (BT-Drucksache 12/5700), den sich die Bundesregierung zu eigen gemacht hat (BT-Drucksache 12/5889), heißt es zu § 70:. - BSG, 12.02.1998 - B 10/4 LW 9/96 R
Alterssicherung der Landwirte - Versicherungspflicht - Ehegatte eines Landwirts - …
Auszug aus LSG Brandenburg, 19.06.2001 - L 2 LW 5/00
In Bezug auf die Verfassungsmäßigkeit des § 1 Abs. 3 ALG folgt der Senat der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (SozR 3-5868 § 1 Nr. 1), die ausführlich darlegt, dass die Einbeziehung des Ehegatten eines Landwirts in die Versicherung einen besonderen Schutzzweck erfüllt und insbesondere nicht gegen Art. 3 GG verstößt. - BSG, 20.10.1983 - 7 RAr 41/82
Verjährung eines Schadensersatzanspruchs - Geltung des BGB - Haftungdes …
Auszug aus LSG Brandenburg, 19.06.2001 - L 2 LW 5/00
Durch entsprechende Anwendung des § 212 Abs. 2 BGB trete die Unterbrechung jedoch rückwirkend mit dem Zeitpunkt des aufgehobenen Verwaltungsaktes wieder ein, wenn ein neuer Verwaltungsakt im Sinne des § 52 SGB X innerhalb von sechs Monaten nach Rücknahme des ersten Verwaltungsaktes erlassen werde (vgl. BSGE 56, 20, 24 [BSG 20.10.1983 - 7 RAr 41/82]). - LSG Baden-Württemberg, 13.11.2000 - L 4 KR 3846/98
Haftung für Beiträge in der Alterssicherung der Landwirte, Verfassungsmäßigkeit
Auszug aus LSG Brandenburg, 19.06.2001 - L 2 LW 5/00
Sie hält das erstinstanzliche Urteil für zutreffend und verweist auf eine Entscheidung des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 13. November 2000 (L 4 KR 3846/98), das ihre Auffassung stütze.
- SG Hildesheim, 30.04.2009 - S 1 LW 1/09 Die Gesamtschuldnerische Haftung für Beitragsforderungen, die während der Ehe entstanden sind, wird durch Auflösung der Ehe nicht beendet (Urteil des Landessozialgerichts für das Land Brandenburg vom 12. Juni 2001, Aktenzeichen L 2 LW 5/00; Kommentar des Gesamtverbandes der landwirtschaftlichen Alterskassen zur Alterssicherung der Landwirte (GLA-Komm), 11. Ergänzungslieferung 11/04, § 70 ALG).
Die Definition des Landwirts ergibt sich aus § 1 ALG und wird durch eine Befreiung gemäß § 3 ALG nicht aufgehoben (ebenso Landessozialgericht für das Land Brandenburg, Urteil vom 19. Juni 2001, Aktenzeichen L 2 LW 5/00).
- LSG Bayern, 08.02.2012 - L 1 LW 32/09
Zur gesamtschuldnerischen Haftung eines Landwirts für die Beiträge seiner …
Mit der Neufassung sei die bisherige Bezugnahme auf die Versicherungspflicht der Ehegatten beseitigt worden, nachdem die frühere Formulierung zu unterschiedlichen Auslegungen geführt hatte (LSG Brandenburg - L 2 LW 5/00 und BSG - B 10 LW 40/00 R).